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Der Kauf
Wenn unsere Auftraggeber wünschen, dass ein Kassenbon vorliegt, müssen sie einen Kauf tätigen. Dies wird aber im Briefing vermerkt. Der Kauf für einen Artikel ist grundsätzlich in der Vergütung enthalten. Im Briefing werden sie darum gebeten mindestens einen Artikel in Höhe von xy € zu kaufen. Sollte der Artikel weniger als xy € kosten, wird der Besuch nicht vergütet.
Wenn sie darum gebeten werden einen Artikel zu kaufen, geben sie bitte
immer alle Informationen, die auf dem Kassenbon stehen, an. Den Kassenbon müssen sie drei Monate aufbewahren. Es ist nicht erlaubt den Artikel zurückzugeben ( es sei denn, es ist im Briefing angegeben ). |